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STELLENVERMITTLUNG

Auf der Suche nach einer neuen Herausfordung? Mit einem Vermittlungsgutschein einfach uns suchen lassen.

Was ist ein Vermittlungsgutschein und was bringt er mir?

Entsprechen ihre Fähigkeiten und Kenntnisse den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes, kann über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eine Arbeitsvermittlung ermöglicht werden.

Vermittlungsgutschein für private Arbeitsvermittlung

Mit dem AVGS MPAV können wir für Sie auf Arbeitsplatzsuche gehen. Wir unterstützen Sie Ihren neuen Job erfolgreich anzutreten. Nach gelungener Vermittlung in eine neue Tätigkeit werden wir Ihren Gutschein im Original bei der Agentur für Arbeit einlösen.

Wer erhält einen AVGS für private Arbeitsvermittlung?

Als Arbeitslose*r oder Arbeitsuchende*r, Arbeitslosengeld I bezieher*in, haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein für eine private Arbeitsvermittlung. Hierbei muss lediglich eine Wartezeit von sechs Wochen innerhalb der letzten drei Monate des Bezugszeitraums beachtet werden.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

  • Sie haben einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV) von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter erhalten.

  • Sie werden in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden vermittelt.

  • Sie haben die Vorgaben des AVGS (MPAV) bezüglich Region und Gültigkeit eingehalten. Diese Angaben finden Sie direkt auf Ihrem Gutschein.

Vermittlungsgutschein beantragen - so geht’s!

Sie können den Antrag für den AVGS persönlich, telefonisch oder schriftlich per Brief, E-Mail oder über die Jobbörse stellen. In einem persönlichen Gespräch können Sie gemeinsam mit Ihrem Sachbearbeiter herausfinden, welche Form der Förderung Sie am besten in der Verwirklichung Ihrer Ziele unterstützt.

Stellenvermittlung: Arbeitgeber
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